Logo-PaSteV Website

Mitglieder

Zur Zeit sind mehr als 100 Gästeführer Mitglied im Passauer Stadtführer e.V.. Neben der Stärkung der Gemeinschaft und dem Erfahrungsaustausch unter den Kollegen hat eine Mitgliedschaft auch berufliche Vorteile.

Fortbildungen

Der Passauer Stadtführer e.V. organisiert für seine Mitglieder regelmäßig Fortbildungen zu historischen, aber auch steuerlichen und beruflichen Themen.

zu den Fortbildungen

Kultur-Karte für BVGD-Partnermuseen

Qualiausweis-156x96Mehr als 400 Museen und Institutionen gewähren Mitgliedern des BVGD freien oder ermäßigten Eintritt zu Studienzwecken. Eine steigende Zahl von Einrichtungen in den europäischen Nachbarländern und weltweit akzeptiert die BVGD-Kulturkarte ebenfalls und gewährt Vergünstigungen.

Weitere Infos zur Kulturkarte und Liste der BVGD-Partnermuseen

AGB

Der Passauer StadtFührer e.V. hat für seine Mitglieder Muster AGB entwickelt. Auf diese kann beim Abschluss von Verträgen mit Auftraggebern hingewiesen werden. Der Passauer StadtFührer e.V. agiert in solch einem Fall nicht als Vermittler, sondern stellt diesen Service seinen Mitgliedern zur Verfügung.

zu den AGB

 

Stammtisch

Der gemeinsame Austausch ist im Beruf des Gästeführers unerlässlich.

Wann: Jeden ersten Mittwoch im Monat um 18:00 Uhr 

Wo: Gasthaus Peschl-Terrasse

 

Logo-BVGD-ButtonZertifizierung

Die DIN EN Zertifizierung kann nur anstreben und durchführen, wer in einem Gästeführer-Verein organisiert ist, der Mitglied im BVGD ist. Darüber hinaus unterstützt der Vorstand die Mitglieder bei der Zertifizierung.

zur DIN EN Zertifizierung

Haftpflichtversicherung

Der BVGD hat zur Absicherung seiner Mitglieder ein umfassendes Versicherungspaket geschnürt. Kern des Schutzes ist eine umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung, die automatisch für alle im BVGD organisierten Gästeführer greift und neben den Personen- und Sachschäden auch Umweltschäden deckt. Eine Vermögensschadens- und eine Schlüsselversicherung gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Für BVGD-Mitglieder besteht zudem die Möglichkeit, eine 24-Stunden-Unfallversicherung für sich und ihre Angehörigen abzuschließen.

BVGD-Versicherungen (Flyer)

Mitglied im: